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Diabetesprävention in der Arbeitswelt

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„Care Konzept“ erbringt zielgerichtete Leistungen nach dem Präventionsgesetz

Typ-2-Diabetes zählt aufgrund seiner Verbreitung in der Allgemeinbevölkerung zu den Volkskrankheiten. In Deutschland leiden schätzungsweise rund acht Millionen Menschen an Diabetes, sowie weitere zwei Millionen an einem nichtdiagnostizierten Diabetes.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Prävention. Entsprechende evidenz-basierte Empfehlungen sind in den nationalen und internationalen Leitlinien verankert. Auch im aktuellen Präventionsgesetz wird vom Gesetzgeber die Reduktion des Diabetesrisikos als primäres Ziel formuliert.

Das Präventionsgesetz sowie die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz betonen die Bedeutung der Arbeitswelt als Präventionssetting für Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention und bieten einen Rahmen für innovative Modellvorhaben zur Verbesserung der Beschäftigtengesundheit.

Dies greift das Präventionsprogramm „Care Konzept“ zur Prävention des Typ-2-Diabetes auf und spricht Betriebe an. Die Maßnahmen sind in der persönlichen Lebenswelt – dem Arbeitsumfeld – verortet, um eine dauerhafte Lebensstiländerung zu fördern. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die Entstehung eines Diabetes bei Risikopersonen langfristig zu vermeiden.

Im Rahmen des Programms werden Informationen zur Aufklärung über das Krankheitsbild Diabetes mellitus und dessen Folgen, sowie ein validierter Online-Test zur Selbsteinschätzung bereitgestellt. Personen mit einem erhöhten Risiko wird zur Abklärung ein Screening-Test zur Bestimmung des HbA1c-Wertes („Langzeitblutzuckerwert“) angeboten. Begleitet werden diese Bestandteile durch zertifizierte und auf die Präventionsprinzipien Bewegung und Ernährung ausgerichtete Maßnahmen wie z.B. Betriebssport, Laufgruppen, Ernährungskonzepte usw. in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und den Krankenkassen. Partner des Programms ist die Deutsche Diabetes Stiftung.

Das Konzept Prävention CARE Typ-2-Diabetes erbringt zielgerichtete Leistungen nach dem Präventionsgesetz und den Bundesrahmenempfehlungen

Ein von der Arbeitsgruppe „Prävention“ der Universität Essen erstelltes Gutachten belegt, dass dieses Konzept zielgerichtete Leistungen nach dem Präventionsgesetz und den Bundesrahmenempfehlungen erbringt. Damit dürfen Krankenkassen das Konzept in der Lebenswelt Arbeit anwenden und die Kosten, wie vom Gesetz vorgesehen, entsprechend verbuchen.

Das Gutachten und weitere Informationen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns.

Bildquellen

  • Puzzleteil: Bild von PIRO4D auf Pixabay
08.04.2019 Blog, Nachrichten , , ,
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