Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
CARE diagnostica (infolge „Verkäufer“ genannt).

  1. Der Käufer erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die
    vorliegenden allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen
    an. Davon abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige vom
    Käufer gemachten Einschränkungen gelten nur, wenn wir sie
    schriftlich anerkennen. Von uns abgegebene Angebote sind
    freibleibend und für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich
    bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und
    Rechnung nachkommen. Der Mindestbestellwert ergibt sich aus
    den jeweils gültigen Katalogen und Bestellformularen.
  2. Preise
    Es gelten unsere am Tage der Bestellung gemäß Preisliste
    gültigen Preise, die sich prinzipiell ab Werk/Lager und ohne Mwst.
    verstehen, ausgenommen anderer Vereinbarungen.
  3. Lieferung
    Die uns erteilten Aufträge werden möglichst umgehend erledigt;
    dabei sind auch Teillieferungen zulässig. Angegebene Lieferfristen
    sind unverbindlich. Soweit hiervon abweichend ein fester
    Liefertermin vereinbart ist, hat uns der Käufer im Falle einer
    Verzögerung der Auslieferung eine angemessenen Nachfrist von
    mindestens 3 Wochen zu setzen. Erfolgt in dieser Zeit keine
    Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten;
    weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere
    Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit der Erfüllung einer uns
    gegenüber bestehenden Verbindlichkeit im Verzug ist. Umstände
    und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
    Betriebsführung nicht verhindert werden können, befreien uns für
    die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
    eingegangenen Vertragsverpflichtungen. Sollten dadurch
    Lieferverzögerungen von mehr als 6 Wochen auftreten, so gilt
    hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs ein Rücktrittsrecht
    als vereinbart. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
  4.  Versand
    Alle Sendungen reisen, sofern nicht anders vereinbart, auf
    Rechnung und Gefahr des Käufers. Ersatzansprüche für
    aufgetretene Schäden bei der Versendung sind zunächst gegen
    das Transportunternehmen zu richten. Verpackung und Versand
    werden von uns gewählt. Durch besondere Versandwünsche des
    Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Kommt
    der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir
    befugt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
    zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
    Nichterfüllung zu verlangen.
  5.  Gewährleistung
    Auf unseren Packungen angegebene Lagertemperaturen müssen
    unbedingt eingehalten werden. Mängelrügen werden nur
    berücksichtigt, wenn sie unter Angabe der Rechnungsnummer
    schriftlich und unverzüglich erhoben werden, spätestens jedoch
    innerhalb von 7 Werktagen nach Eintreffen der Ware. Beizufügen
    sind Lieferschein oder Rechnung und gegebenenfalls ein Muster
    der beanstandeten Ware. Rücksendungen dürfen nur mit unserem
    ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Berechtigten
    Mängelrügen kommen wir wahlweise durch Preisnachlass,
    Umtausch oder Rücknahme der beanstandeten Ware gegen
    Erstattung des Kaufpreises nach. Die Geltendmachung von
    Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner
    Zahlungsverpflichtung. Eine über das Produkthaftpflichtgesetz
    hinausgehende Haftung unsererseits, gleich aus welchem
    Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz, auch für
    Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Im Übrigen wird jegliche
    Haftung begrenzt auf den Rechnungswert der an dem Schaden
    stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Für von
    uns hergestellte technische Geräte gilt eine Gewährleistung von
    12 Monaten ab Auslieferdatum.
  6.  Zahlung
    Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart,
    innerhalb von 30 Tagen skontofrei nach Rechnungsdatum fällig.
    Bei Zielüberschreitung werden unsere gesamten Ansprüche
    gegenüber dem Käufer sofort fällig, und wir sind berechtigt, die bei
    unseren Banken üblichen Sollzinssätze in Anrechnung zu bringen.
    Wir behalten uns vor, erfolgte Zahlungen zur Begleichung älterer
    Verbindlichkeiten des Käufers zu verwenden und bei
    Zahlungsverzug die Belieferung des Käufers ganz oder teilweise
    einzustellen und spätere Lieferungen nur gegen Nachnahme oder
    Vorauskasse auszuführen. Ein Aufrechungs- und
    Zurückbehaltungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Die
    Annahme von Wechseln bedarf unserer vorherigen schriftlichen
    Bestätigung.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen
    gegenüber dem Käufer bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum.
    Der Käufer darf über die Vorbehaltsware im Rahmen eines
    ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verfügen. Wir sind jedoch
    berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung vom Käufer
    herauszuverlangen, falls dieser trotz Abmahnung seinen
    Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Beim
    Weiterverkauf von Vorbehaltsware hat der Käufer seinerseits den
    Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch
    seinen Abnehmer abhängig zu machen. Alle sich aus der
    Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Forderungen
    tritt der Käufer schon jetzt im Voraus zur Sicherung an uns ab.
    Dabei ermächtigen wir den Käufer, diese Forderungen bis auf
    Widerruf für unsere Rechnung einzuziehen. Die Vorbehaltsware
    und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor
    vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
    verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten
    werden. Der Käufer verpflichtet sich, uns bei Zugriff Dritter auf die
    unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zu
    benachrichtigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten 20%
    der uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, so
    verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der
    übersteigenden Sicherheiten.
  8. Wiederverkaufsbedingungen
    Die Lieferung unserer Produkte an den Fachhandel erfolgt gemäß
    vertraglicher Vereinbarungen. Grundsätzlich dürfen unsere
    Laborspezialitäten nur originalverpackt veräußert werden.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der
    Ware. Als Gerichtsstand wird Dinslaken vereinbart.
  10. Unwirksamkeitsklausel
    Sollten einzelne Klausen unserer Verkaufs- und
    Lieferbedingungen ungültig sein, so berührt das nicht die
    Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
  11.  Datenschutz
    Wir behalten uns vor, im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen
    alle erforderlichen Daten zu verarbeiten und versichern, diese
    durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen
    Datenschutzbestimmungen zu schützen.19.04.2022